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Ein Privileg für Unternehmer oder Freiberufler: der Wechsel zur privaten Krankenversicherung!

Als Selbständiger oder Existenzgründer haben Sie die Wahl, wem Sie ihren Versicherungsschutz im Krankheitsfall anvertrauen. Die Wahl einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sollte dabei gut durchdacht und unter Berücksichtigung individueller Ansprüche und des Berufsstandes getroffen werden.

Dabei gilt es bei dieser Art von Versicherungen viele Details zu beachten. Bspl.: Wenn Sie sich nach dem Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern wollen, müssen Sie dieses Vorhaben unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Dreimonatsfrist anzeigen. Andernfalls ist ein Anspruch auf Weiterversicherung unwiderruflich erloschen (Entscheidung vom Hessischen Landessozialgericht vom 9. Mai 2006 (Az.: L 8 KR 30/06 ER). Beachten Sie bei der Wahl unbedingt folgende wichtige Eckpunkte und nutzen Sie unser neues exklusives Beratungs-Angebot:

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Private Krankenversicherung

Die bedarfsgerechte Absicherung, die über die die medizinischen Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen stehen hier im Mittelpunkt. Achtung: beim Schritt in die Selbständigkeit  besteht eine Meldepflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die überprüft inwieweit eine private Absicherung überhaupt möglich ist! Die wichtigsten Kriterien sind dabei, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt (insbesondere in zeitlicher Hinsicht) und wie hoch das voraussichtliche Einkommen ist. Zu beachten sind hier zwei wichtige Kennzahlen:

Beitragsbemessungsgrenze: Diese Bemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden. Im Jahr 2010 liegt die Grenze bei monatlich 3.750,- Euro bzw. jährlich 45.000.- Euro Bruttoeinkommen.

Versicherungspflichtgrenze: Hier gibt der Gesetzgeber vor, bis zu welcher Einkommens-Höhe brutto ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und bleiben muss. ACHTUNG: Diese Grenze ist entscheidend für den Wechsel! Nur wenn die Grenze von monatlich 4.162,50 Euro bzw. jährlich 49.950,- Euro Bruttoeinkommen (Stand: 2010) in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wird, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich!

 

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Krankenzusatzversicherung

Gerade wenn Sie sich selbständig gemacht haben und weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben wollen oder müssen ist der Abschluss einer ergänzenden Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen von Vorteil. Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit als Selbständiger (z.B. wegen Krankheit) hat in dieser Zeit meist empfindliche Einkommenseinbußen als Folge. Eine Form der Krankenzusatzversicherung ist das Krankentagegeld, das diese Einkommenseinbußen ausgleichen kann. Es kann über die freiwillige gesetzliche Versicherung oder privat beantragt werden. Vergleichen Sie die Anbieter! Es gibt erhebliche Preisunterschiede bei den Angeboten. Vergleichen Sie jetzt gleich über unseren kostenlosen online-Vergleich!

 

Krankenhaustagegeld

Eine attraktive Leistung, die die private Krankenversicherung bietet, ist das Krankenhaustagegeld. Wenn Sie dieses vereinbaren, bekommen Sie für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts eine von Ihnen bestimmte Summe. Wofür Sie das Geld verwenden, bleibt Ihnen überlassen.

Mit dem Geld können Sie beispielsweise Telefonate, die Anfahrt Ihrer Familie, frisches Obst und weitere Dinge finanzieren. Weitere Kosten, die sich oft ergeben, sind Krankenhausgebühren, Bezahlung einer Haushaltshilfe und alltägliche Dinge wie Zeitschriften.

Ohne Krankenhaustagegeld müssen Sie womöglich auf Erspartes zurückgreifen. Um dem vorzubeugen, sollten Sie möglichst genau berechnen, welche täglichen Kosten bei einem stationären Aufenthalt auf Sie zukommen könnten.

 

Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Sind Sie Privatpatient und möchten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Selbständigen ist der Übergang nur möglich, wenn sie unter 55 Jahren sind und ein Angestelltenverhältnis eingehen!

Sind Sie bei der PKV versichert und haben bereits ihren 55. Geburtstag hinter sich, so können Sie in der Regel nicht in die Gesetzliche wechseln.

Für viele PKV-Mitglieder ist ein günstigerer Tarif beim bisherigen Anbieter sinnvoller als der Übergang zur GKV. Privatversicherte haben das Recht, bei ihrem Versicherer in einen neuen günstigeren Tarif zu wechseln. Im Vergleich mit älteren Tarifen besteht bei neuen Tarifen oft ein besseres Preis-Leistungsverhältnis.