Dienstleistungen: Über Leasing smart Liquidität im Unternehmen halten

Die betriebswirtschaftlichen Vorteile vom Leasing

Leasing - warum es betriebswirtschaftlich von Vorteil ist

Im Zusammenhang mit einer Gründung werden Anschaffungen notwendig. Diese können etwa von Büroausstattung von Büromöbeln bis zu einem Firmenwagen reichen. Hier stehen Gründer immer vor der Entscheidung, ob sie sich für den Kauf oder ein anderes Anschaffungsmodell wie Leasing entscheiden sollten. Leasing kann viele betriebswirtschaftliche Vorteile haben. Dabei geht es längst nicht nur um die steuerliche Behandlung.

Leasing

Für Existenzgründer und Unternehmer kann Leasing viele Vorteile bieten / Bildquelle: shutterstock.com, @SFIO CRACHO

Grundsätzliche Vorzüge von Leasingmodellen

Viele Gründer sehen im Zusammenhang mit Leasing zunächst die steuerlichen Vorteile. Wird ein Leasingobjekt dem Unternehmer steuerlich zugerechnet, dann kann er Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen. Das kann je nach Branche für viele Gründer interessant sein, wenn am Anfang wie etwa bei Freiberuflern noch keine Betriebsausgaben in erheblichen Umfang entstehen.

Die potenziellen Vorteile von Leasing gehen aber über die steuerliche Betrachtung hinaus.

Leasing ist in der Bilanz neutral. Es wirkt sich nicht auf das Eigenkapital oder die Verschuldungsrate aus. Es lässt durch den fest abgeschlossenen Leasing-Vertrags sicher kalkulieren. Mit kurzfristigen Änderungen bei der Leasingrate oder der Gesamtkalkulation ist nicht zu rechnen. Die Planungssicherheit erhöht sich. Außerdem setzt es die Nutzung des Leasingobjektes parallel zu den erzielten Einnahmen. Dieses Prinzip wird als "pay as you earn" bezeichnet. So wird verhindert, dass im Vorfeld große Investitionen getätigt werden, die sich erst nach langer Zeit amortisieren. Daneben wirkt sich Leasing positiv auf die Liquidität aus. Die Belastung durch die Leasingraten ist wesentlich kleiner als die Kosten durch einen Erwerb eines Leasingobjektes. Der Leasingnehmer erweitert seinen finanziellen Spielraum, weil er nur die die Leasingraten in seine Liquiditätsplanung aufnehmen muss. Dies kann vertraglich individuell gestaltet werden. So können die Bedürfnisse des Leasingnehmers ebenfalls berücksichtigt werden. Das betrifft unter anderem die Laufzeit und die Höhe der Leasingrate.

Leasing ist ein verbreitetes Geschäftsmodell. Die Leasingrate bewegt sich in Deutschland mit Stand 2022 bei rund 16 %. Dahinter stehen rund 70 Milliarden Leasing-Investitionen.

Kann Leasing auch Nachteile haben?

Bei der Entscheidung, welches Finanzierungsmodell die richtige Alternative für die eigene Gründung ist, müssen immer alle relevanten Aspekte in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Es kann weitere Alternativen zum Leasing geben wie Mietmodelle, die etwa bei Büroausstattung und bei Nutzung von Geräten wie Druckern oder PCs ebenfalls Vorteile haben können.

Im Zusammenhang mit Leasing können einige Nachteile für auftreten. Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer des Objektes. Nach der Leasingzeit muss es zurückgeben. Gerade bei Fahrzeugen kann es dabei zu einer Abschlusszahlung kommen, wenn der Restwert des Autos betrachtet wird. Die Möglichkeit, das Leasingobjekt nach der Nutzungszeit regulär zu erwerben, besteht meistens nicht. Das kann bei Mietkauf und anderen Modellen in diesem Bereich anders aussehen. Was im Einzelfall günstiger und vorteilhafter ist, sollte sorgfältig kalkuliert werden.

Die feste Vertragslaufzeit des Leasingvertrages ist nicht nur ein Vorteil. Hier entsteht ein Fixkostenanteil, der nicht vorzeitig gelöst werden kann. Wird das Leasingobjekt nicht ausreichend genutzt, lohnt sich das Leasingmodell nicht. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist regelmäßig unmöglich. In der Gesamtkalkulation ergibt es sich häufig, dass die Summe der Leasingraten höher ist als eine Finanzierung beim Kauf des Leasingobjektes. Auch hier müssen alle Umstände betrachtet und berechnet werden, um eine Entscheidung treffen zu können, die wirtschaftlich sinnvoll ist. Kommt der Leasingnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, drohen ihm die fristlose Kündigung des Leasingvertrages und möglicherweise auch Schadensersatzforderung des Leasinggebers. Er verfügt in diesem Fall nicht über das Eigentum des Leasingobjektes und kann es auch nicht mehr nutzen.

Leasing ist nicht gleich Leasing

Es gibt unterschiedliche Arten von vertraglichen Leasingmodellen. Wichtig ist, dass für die gewünschte steuerliche Einordnung beim Leasingnehmer die Vorgaben in den Erlassen des Bundesfinanzministeriums zu beachten sind.

Operate-Leasing und Finance-Leasing

Das Operate Leasing zeichnet sich dadurch aus, dass es von seiner vertraglichen Gestaltung her viel Ähnlichkeit mit einem Mietvertrag hat. Hier steht eine kurzfristige Nutzung Fokus. Der Leasing-Vertrag kann jederzeit kurzfristig gekündigt werden. Diese Leasingform eignet sich besonders gut dazu, kurzfristige Engpässe im Vertrieb oder in der Produktion zu überbrücken. Die Finanzierungskosten werden in der kurzen Vertragsperiode beim Leasing-Geber nicht getilgt. Es handelt sich hier um Objekte, die der Leasing-Geber mehrfach verleast.

Das Finance-Leasing ist das klassische Leasing. Der Vertrag wird mittel- bis langfristig abgeschlossen. Der Leasing-Geber erreicht eine Finanzierung des Leasingobjektes in der Leasingzeit. Diese Verträge sind nicht kurzfristig kündbar. Wichtig bei diesen Verträgen:

  • Der Leasing-nehmer ist regelmäßig für den Werterhalt durch Instandhaltung verantwortlich. Er trägt vollumfänglich das Objektrisiko. Verbrauchsmaterialien muss er selbst finanzieren. Das unterscheidet Leasing unter anderen von Mietmodellen.

Leasing kann gerade für Gründer eine interessante und betriebswirtschaftlich vorteilhafte Finanzierungsmöglichkeit sein. Im Vorfeld vor Abschluss eines Leasingvertrages sollten aber alle Aspekte gründlich kalkuliert werden.

Eine attraktive Form der Investition in die Büroeinrichtung - Büromöbel Leasing!

Für die Einrichtung von Arbeitsplätzen benötigt man in der Regel einen beachtlichen Betrag für professionelle Büromöbel. Schließlich muss fast jedes Unternehmen seinen Arbeitnehmern einen den arbeitsschutzrechtlichen und ergonomischen Anforderungen entsprechenden Büroarbeitsplatz zur Verfügung stellen, der zusätzlich mit der neuesten Bürohardware ausgestattet ist. Die Liquidität kann bei einem Kauf leiden, da das Unternehmen zunächst in Vorleistung gehen muss und das freie Kapital gebunden wird.

Ein möglicher Weg der Büromöbelbeschaffung ist das Leasing der benötigten Büroeinrichtung. Hier ist der Liquiditätsabgang vom Firmenkonto monatlich festgeschrieben und überschaubar, so dass man seine finanziellen Ressourcen für das Kerngeschäft verwenden kann. Zudem sind die monatlichen Raten als Betriebsausgaben komplett steuerlich absetzbar und das Leasing schmälert auch nicht die Kreditspielräume bei der Hausbank.

Der gruendershop bietet in Zusammenarbeit mit seinen starken Partnern den Zugang zu dieser Art der Finanzierung, die für jeden Unternehmer von Interesse sein kann. Die Vorteile:

  • Finanzielle Freiheiten
  • Festgelegte monatliche Leasingraten
  • Am Ende der Laufzeit Möglichkeit zur Übernahme oder Anschaffung neuer Möbel

Weitere nützliche Informationen rund um das Büromöbel Leasing und die Finanzierung

Der Wortherkunft nach bedeutet leasen soviel wie (ver)mieten. Das bedeutet, das der Leasinggeber dem Nehmer die Büromöbel und die Bürohardware lediglich zur Nutzung zur Verfügung stellt, diese Objekte aber weiterhin im Eigentum des Gebers sind. Durch Abschluss des Vertrages und gegen die Zahlung eines vereinbarten Entgelts kann der Leasingnehmer die Gegenstände mieten und über einen bestimmten Zeitraum für sein Unternehmen nutzen.

Merke: Beim Büromöbel Leasing wird der Leasingnehmer nicht zum Eigentümer der Objekte. Doch diese liquiditätsschonende Art der Büroeinrichtung ist arbeitstechnisch sehr attraktiv, da die Möbel und die Hardware immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung und Technik sind.

Nach dem Leasen ist unter Umständen vor dem Kauf. Die Mietzahlungen können bei einem späteren Kauf angerechnet werden. Selbstverständlich ist am Ende der Grundmietzeit auch eine Verlängerung des Vertrages und somit die weitere Nutzung der Möbel und der Hardware nach Zahlung möglich. Wird der Vertrag nicht verlängert, erfolgt ohne Mehrkosten und Neuinvestitionen die reguläre Rückgabe der Geräte an den Leasinggeber. Dann kann man im Unternehmen wieder auf die modernste Ausstattung umsteigen. Wichtig zu wissen ist, dass die Rückgabe der Objekte sowohl Voraussetzung für einen rechtlich einwandfreien Leasingvertrag ist als auch nur auf diesem Wege die Leasingraten steuerlich voll geltend gemacht werden können.

Merke: Nach Ablauf der Grundmietzeit gibt es für den Leasingnehmer drei Optionen: Vertragsverlängerung, Kauf der Geräte und Möbel, Rückgabe der Geräte und Möbel.

Die Leasingobjekte sind versicherungspflichtig. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Kaufpreis der Leasinggegenstände. Bei den meisten Leasing-Anbietern kann die Versicherung Bestandteil des Vertrages sein und über deren Rahmenversicherung abgedeckt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dies über die eigene technische Versicherung zu klären.

Merke: Neben den Leasingraten können noch Kosten für die Versicherungsprämie anfallen, da grundsätzlich alle Leasinggegenstände versicherungspflichtig sind.

Die geleasten Geräte werden in der Regel in gleichmäßigen Abständen erneuert. Gerade bei dem Leasing der technischen Objekte ist man so immer auf der sicheren Seite, was das Niveau der Funktionalität und der Einsatzbereitschaft angeht. Sollte doch einmal ein Gerät kaputt gehen oder nicht mehr voll funktionstüchtig sein, werden sie einfach ausgetauscht. Für den Leasingnehmer fallen in dieser Situation keine weiteren Kosten an. Allerdings muss der Leasingnehmer sich darüber im Klaren sein, dass er auch bei der Hardware kein Eigentümer ist und somit ihm unter Umständen vorgeschrieben wird, welches Modell zu wählen ist.

Merke: Die Bürohardware ist beim Leasing immer auf dem neuesten Stand der Technik. Bei Schäden übernimmt der Leasinggeber die Kosten und den Austausch der Objekte.