Die Rentenversicherung als wichtiger Baustein der Altersvorsorge

Ein gesetzlich geregelter Baustein zur Altersvorsorge über die Firma ist die betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) stellt einen wichtigen Baustein aus Sicht von Arbeitgeber (dies kann schon ein Selbständiger mit mindestens einem Arbeitnehmer sein!) und Arbeitnehmer bei der Altersversorgung dar, der vom Staat und von Arbeitgebern gefördert wird sowie unabhängig von der demographischen Struktur der Bevölkerung ist. Seit Januar 2002 haben Arbeitnehmer das Recht (§ 1 BetrAVG ) auf eine betriebliche Altersversorgung. Tiefer gehende Informationen vom Bundesministerium der Justiz können Sie hier nachlesen: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung . Die Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit, sich für einen oder mehrere der folgenden Durchführungswege zu entscheiden (entscheidend bei der Wahl sollte hierbei die Höhe des Verwaltungsaufwandes sein):

  • Direktversicherung
  • Pensions-/Versorgungszusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

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