Betriebsunterbrechungs-Versicherung zur Absicherung bei ungeplanten Störungen

Ohen Vorwarnung eintreffende Ereignisse in den Betriebsabläufen können durch diese Versicherung abgesichert werden

Durch einen Betriebsunfall, einen Maschinenschaden oder Brand kann Ihrem Unternehmen ein erheblicher Sachschaden entstehen. Doch neben den primären Kosten für Ersatz, Wiederaufbau und Reparatur von Inventar, Immobilien und Maschinen kann ein Produktionsstillstand und der damit entgangene Gewinn schnell das finanzielle Aus bedeuten wenn fortlaufende Löhne, Mieten und andere finanzielle Verbindlichkeiten weiter bezahlt werden müssen.

Das Risikosubjekt einer Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BUV) ist in der Regel der zu versichernde Betrieb. Im Unterschied zu Sachversicherungen wie der Geschäftsinhaltsversicherung oder der Geschäftsgebäudeversicherung gilt hier nicht der Substanzwert an Immobilien, Vorräten und Inventar, sondern das produktive Nutzungspotenzial Ihres Unternehmens. Im Zuge von Globalisierung und Arbeitsteilung werden vermehrt auch Versicherungen gegen Wechselwirkungsschäden wie Lieferprobleme oder Insolvenz von direkten Zulieferern angeboten.

Formen, Umfang und Versicherungsleistung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung lässt sich - je nach Betriebsgröße, Versicherungssumme und Risikolage - in folgenden Varianten abschließen:

  • Klein-BU-Versicherung für Einzelhandel und kleine Handwerksbetriebe (KBU)
  • Mittlere BU-Versicherung für den gewerblichen Mittelstand (MBU)
  • Groß-BU-Versicherung für Großbetriebe aus Industrie und Handel (GBU)

Die Betriebsunterbrechungsversicherung tritt ein, wenn der Betriebsausfall durch einen selbst versicherten Schaden am Betrieb entsteht. Die Leistungen der BU-Versicherung beinhalten die Zahlung fortlaufender Gehälter, Zinsen, Mieten und Energiekosten sowie den Ersatz des entgangenen Gewinns.

Stillstand ist Rückschritt! - Nach dem Schadensfall nach vorne blicken

Die Haftzeit der BU-Versicherung beträgt regulär 12 Monate und stellt die maximale Zahlungsdauer dar, die bis zur Wiederherstellung der technischen und kaufmännischen Betriebsbereitschaft zur Verfügung steht. In der mittleren und großen BU-Versicherung kann diese auf 24 oder 36 Monate verlängert werden. Die so genannte Nachhaftungsklausel gewährt ausserdem eine Leistung von Zahlungen bis zu 30% oberhalb der Versicherungssumme ohne Erhöhung der Beiträge im laufenden Jahr.

Je differenzierter die Produktions- und Wertschöpfungsprozesse des jeweiligen Unternehmens sind, desto schwieriger gestaltet sich die Festlegung der Versicherungssumme. Gerade bei der dynamischen MBU und KBU sollten die regelmäßigen Fixkosten genau ermittelt und stets aktuell gehalten sowie die Risikofaktoren und die Bedingungen, die eine schnelle Wieder-Instandsetzung verzögern könnten, eingeschätzt werden. Zu letzterem gehören u. A. individuell gefertigte Maschinen und Werkzeuge mit hoher Wiederbeschaffungsdauer, die den sog. Flaschenhals einer Produktionskette darstellen, können die Wiederaufnahme der Produktion erheblich erschweren. Die Komplexität der betrieblichen Vorgänge macht so beispielsweise die Kalkulation und Abwicklung eine BUV-Versicherung umständlicher als die Verrechnung der reinen Sachwerte bei einer Sachversicherung.

Individuelle Sparten-Versicherungen sind zum Beispiel eine reine Maschinen-BUV im produzierenden Gewerbe, eine Filmversicherung oder eine Veranstaltungsversicherung.